Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Arbeitsassistenz (nach SGB IX)
Unsere Arbeitsassistenz hilft und unterstützt Menschen mit Behinderungen bei ihrer Arbeit. Dabei ist es Aufgabe der Assistenzkraft, behinderungsbedingte Nachteile auszugleichen, wenn das nicht anders (z.B. durch technische Hilfen) möglich ist. Die Hauptarbeit leistet die Person mit Behinderung dabei immer selbst. Eine Arbeitsassistenz reicht z.B. Personen im Rollstuhl Gegenstände die in sitzender Position nicht erreichtbar sind oder liest z.B. Blinden vor. Arbeitsassistenz wird unter bestimmten Voraussetzungen als dauerhafte Leistung des Integrationsamts bewilligt. In den ersten 3 Jahren können aber auch Reha-Träger, z.B. die Agentur für Arbeit oder die Rentenkasse, die Leistung übernehmen und finanzieren. Menschen mit Behinderungen können entsprechendes Geld beantragen, um die nötigen Assistenzkräfte selber einzustellen oder Rekids als Träger von Arbeitsassistenz bezahlen zu können. Arbeitsassistenz gibt es ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 bzw. mit weiteren Voraussetzungen ab einem GdB von 30. Wir beraten Sie hierzu gern umfangreich und unterstützen bei der Antragsstellung.

Häusliche / stundenweise Betreuung
Entlastungen für Familien mit besonderen Kindern

Wir sind eine anerkannte niedrigschwellige Einrichtung, sodass wir stundenweise Betreuung anbieten können.

• Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) •

  • Stundenweise Betreuung bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Betreuung in der Häuslichkeit oder in uns zur Verfügung gestellten Räumen

• Zusätzliche Betreuungsleistungen (§ 45 b SGB XI) •

  • Stundenweise Betreuung
  • Betreuung in der Häuslichkeit oder in den Räumen des Vereins

• Persönliches Budget •

  • Betreuungen sowohl im Kita-, Schul- und/oder Freizeitbereich möglich
  • Betreuung sowohl durch Assistenzen als auch pädagogisch/pflegerisches Fachpersonal umsetzbar