Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Häusliche und stundenweise Kinderbetreuung – flexibel, entlastend und zuverlässig

Als anerkannter Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen bietet REKIDS individuelle und alltagsnahe Unterstützung für Familien, die auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind – zeitlich flexibel, stundenweise oder im eigenen Zuhause.Unser Angebot richtet sich besonders an Familien mit:

  • erhöhtem Betreuungsbedarf,
  • Unterstützungsbedarf im Alltag,
  • einem Kind mit Behinderung oder besonderen Anforderungen,
  • oder wenn Eltern krankheits- oder termingebunden entlastet werden müssen.

Unsere Leistungen auf einen Blick:

  • Stundenweise Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld
  • Begleitung bei Terminen oder Freizeitaktivitäten
  • Individuelle Förderung und Spielangebote
  • Entlastung pflegender oder alleinerziehender Eltern

Flexible Einsätze an Nachmittagen, Wochenenden oder in Randzeiten.



Niedrigschwellig & unbürokratisch

Die Leistungen sind niedrigschwellig organisiert, das heißt: ohne komplizierte Hürden oder lange Wartezeiten. Die Betreuung kann privat bezahlt oder über bestimmte Pflege- und Unterstützungsleistungen finanziert werden, z. B. über die Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen (§45b SGB XI). Unsere geschulten Betreuungskräfte arbeiten einfühlsam, zuverlässig und kindgerecht – mit dem Ziel, Eltern spürbar zu entlasten und Kindern ein vertrautes Umfeld zu bieten.

Wem steht die Leistung zu und wie wird sie abgerechnet?

Unsere häusliche und stundenweise Kinderbetreuung als niedrigschwellige Dienstleistung kann von vielen Familien in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn:

  • ein Kind mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf in der Familie lebt,
  • Elternteile erkrankt oder pflegebedürftig sind,
  • alleinerziehende oder berufstätige Eltern eine flexible Entlastung benötigen,
  • oder wenn vorübergehend keine reguläre Betreuung möglich ist (z. B. bei Schulausfall, KITA-Schließung, Notfällen).

Wer hat Anspruch?

Diese Form der Betreuung ist insbesondere möglich für:

  • Familien mit einem Pflegegrad bei einem Familienmitglied (z. B. Kind oder Elternteil),
  • Familien mit einem anerkannten Entlastungsbedarf nach § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag),
  • Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld, die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch nehmen möchten,
  • und alle, die eine privat finanzierte stundenweise Betreuung wünschen.

Wie wird abgerechnet?
Je nach Situation kann die Betreuung auf verschiedene Arten finanziert oder abgerechnet werden:

Über die Pflegekasse:

  • Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): monatlich 125 € (bei Pflegegrad 1 oder höher)
  • Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis zu 1.612 € pro Jahr
  • Über öffentliche Kostenträger: z. B. im Rahmen von Hilfen zur Erziehung oder bei besonderem Förderbedarf
  • Privat: flexible und direkte Abrechnung mit REKIDS ohne Antragstellung

Wir sind als Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI anerkannt und können mit den Pflegekassen abrechnen.

Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche – Entlastung für pflegende Angehörige

Pflegen Sie Ihr Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf zu Hause? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Eltern und Angehörige.

✅ Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege greift dann, wenn die hauptsächlich pflegende Person – z. B. ein Elternteil – vorübergehend verhindert ist, etwa wegen:

  • Krankheit,
  • Terminen oder Erledigungen,
  • einer dringend benötigten Auszeit.

In dieser Zeit übernimmt eine andere geeignete Person oder ein anerkannter Dienst – wie REKIDS – die Betreuung und Versorgung des Kindes.

✅ Für wen ist die Verhinderungspflege gedacht?

Die Leistung richtet sich an:

  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
  • die einen Pflegegrad (1 bis 5) haben,
  • und zu Hause gepflegt werden,
  • wobei ein Elternteil oder eine nahestehende Person die Pflege hauptsächlich übernimmt.

 

Wie funktioniert das mit REKIDS?
Als anerkannter Anbieter unterstützen wir Familien flexibel, stundenweise oder tageweise – genau so, wie es zu eurem Alltag passt. Unsere qualifizierten Betreuungskräfte sind erfahren im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen.

Finanzierung & Umfang

  • Bis zu 1.612 € pro Jahr stehen für Verhinderungspflege zur Verfügung.
  • Bei Kombination mit Kurzzeitpflege sind sogar bis zu 2.418 € möglich.
  • Zusätzlich kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden – z. B. für Termine, Erholung oder kleine Auszeiten.
  • Wichtig: Die Pflegeperson muss das Kind zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben.

Wir unterstützen Sie dabei!

Wir von REKIDS beraten Sie gern zur Verhinderungspflege und helfen bei:

  • der Antragstellung bei der Pflegekasse,
  • der Planung individueller Betreuungszeiten,
  • der Abrechnung mit der Pflegekasse.

Nehmen Sie sich Zeit zum Durchatmen – wir sind für Ihr Kind da.