Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Wie erfolgt die Beantragung einer Kita-/Schulbegleitung?

Anspruchsvoraussetzungen
Das Sozialgesetzbuch (SGB) gibt im Rahmen der Eingliederungshilfe an, wann ein Kind oder junger Mensch ein Anrecht auf eine Schulbegleitung hat. Dabei wird nach Art der Beeinträchtigung unterschieden:​

  • Bei seelischer Beeinträchtigung, z.B. ADHS, Angststörung, Autismus stellen die Eltern einen Antrag beim Jugendamt der Stadt oder des Kreises. (§35a, SGB VIII)
  • Bei geistiger, körperlicher, einer Hör- oder Sehbehinderung oder Mehrfachbehinderung, stellen die Eltern den Antrag beim Sozialamt der Stadt oder des Kreises. (§112, SGB IX)


Wichtig! Die Beeinträchtigung muss durch ein Gutachten eines Fach-, bzw. Amtsarztes belegt werden.

Antragstellung

Der Antrag kann formlos erfolgen. Er muss darlegen, welche Art von Beeinträchtigung vorliegt und warum das Kind Hilfe in der Schule benötigt. Zusätzlich sind folgende Dokumente/Nachweise notwendig:

  • ​Gutachten eines Facharztes
  • Beurteilung der Schule
  • Stundenplan

​Eltern haben laut §36 SGB VIII ein Wunsch- bzw. Wahlrecht bei der Auswahl des Anbieters (Träger) der Schulbegleitung und können das im Antrag mitteilen.

Beispielhafte Formulierungen für die Antragstellung können Sie sich nachfolgend herunterladen.

Ablauf, Fristen und Bescheid

Das Jugendamt muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags feststellen, ob es zuständig ist. Wird der Antrag nicht an eine andere Stelle weitergeleitet (z. B. das Sozialamt), stellt das Jugendamt unverzüglich fest, ob die Voraussetzungen gegeben sind. Ist ein weiteres Gutachten erforderlich, wird die Entscheidung innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen.

Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Bescheid. In der Regel wird darin geregelt, wie viele Stunden die Schulbegleitung bewilligt wird, welche Aufgaben sie übernimmt und welche Mindestqualifikation benötigt wird.

Nach dem Prinzip des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks beauftragen nun die Eltern in Absprache mit dem Amt einen Leistungsanbieter. Die entstehenden Kosten werden direkt vom Jugendamt an den Leistungsanbieter gezahlt.

 
Beispiel für einen Antrag an das Jugendamt für die Schulbegleitung
bei seelischer Beeinträchtigung (§35 a SGB VIII)
Antrag_Jugendamt_Schulbegleiter_seelischer Behinderung_Muster.docx (28.33KB)
Beispiel für einen Antrag an das Jugendamt für die Schulbegleitung
bei seelischer Beeinträchtigung (§35 a SGB VIII)
Antrag_Jugendamt_Schulbegleiter_seelischer Behinderung_Muster.docx (28.33KB)
Antrag an das Sozialamt für die Schulbegleitung
z.B. bei Entwicklungsverzögerung, bei Körperbehinderung usw. (§112 SGB IX)
Ergänzungsantrag Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach §112 SGB_IX.PDF (349.79KB)
Antrag an das Sozialamt für die Schulbegleitung
z.B. bei Entwicklungsverzögerung, bei Körperbehinderung usw. (§112 SGB IX)
Ergänzungsantrag Leistungen zur Teilhabe an Bildung nach §112 SGB_IX.PDF (349.79KB)
Antrag Kostenübernahme (Klassenfahrt) für Schulbegleitung
Kostenübernahmeantrag für Mehrstunden des Einzelfallhelfers
Antrag auf Kostenübernahme Mehrstunden Einzelfallhelfer Klassenfahrt.PDF (271.79KB)
Antrag Kostenübernahme (Klassenfahrt) für Schulbegleitung
Kostenübernahmeantrag für Mehrstunden des Einzelfallhelfers
Antrag auf Kostenübernahme Mehrstunden Einzelfallhelfer Klassenfahrt.PDF (271.79KB)
Stellungnahme der Schule an das Sozialamt für die Schulbegleitung
Stellungnahme zum behinderungsbedingten Bedarf für den Einsatz einer Schulbegleitung
Stellungnahme der Schule zum behinderungsbedingten Bedarf für den Einsatz einer Schulbegleitung (Einzelfallhilfe)_§112 SGB IX_Sozialamt.PDF (498.52KB)
Stellungnahme der Schule an das Sozialamt für die Schulbegleitung
Stellungnahme zum behinderungsbedingten Bedarf für den Einsatz einer Schulbegleitung
Stellungnahme der Schule zum behinderungsbedingten Bedarf für den Einsatz einer Schulbegleitung (Einzelfallhilfe)_§112 SGB IX_Sozialamt.PDF (498.52KB)