Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Hort- und Schulbegleitung - Für mehr Teilhabe im Bildungsalltag

Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Teilhabe und persönliche Entwicklung – unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Unsere Hort- und Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schul- oder Hortalltag selbstbestimmt und möglichst eigenständig zu gestalten.

Wir begleiten Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell – im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen oder in der Hortbetreuung. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Selbstständigkeit zu fördern und soziale Integration zu ermöglichen. 

In enger Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften, Einrichtungen und Kostenträgern sorgen wir für eine passgenaue und verlässliche Begleitung – abgestimmt auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes.

Wer kann Schul- und Hortbegleitung erhalten?

Unsere Schul- und Hortbegleitung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund einer Behinderung oder besonderen Beeinträchtigung im Schul- oder Freizeitalltag auf individuelle Unterstützung angewiesen sind.

Begleitet und unterstützt werden können junge Menschen mit:
• Körperbehinderung
• Geistiger Behinderung
• Seelischer Behinderung,
z. B. im Rahmen des Asperger-Syndroms
• Sozial-emotionalen Auffälligkeiten
oder psychischen Belastungen
• Mehrfachbehinderungen
• Ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
• Alltagsbeeinträchtigungen, etwa bei Dyskalkulie oder Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)

Die Hilfe richtet sich insbesondere an junge Menschen mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung sowie an Personen mit einer seelischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB XII und § 35a SGB VIII.

Voraussetzung für den Einsatz einer Schul- oder Hortbegleitung ist, dass der Unterstützungsbedarf so ausgeprägt ist, dass das Kind oder der*die Jugendliche ohne diese Hilfe nicht oder nur eingeschränkt am Schul- oder Gemeinschaftsleben teilhaben kann – sei es im Unterricht, in den Pausen, bei Freizeitaktivitäten oder in der Hortbetreuung.

Aufgaben einer  Schul- und Hortbegleitung

Die Schul- und Hortbegleitung ist eine individuelle Hilfeform für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag. Ziel ist es, die Teilhabe am Unterrichts- und Gemeinschaftsleben zu ermöglichen und dabei die Selbstständigkeit, soziale Integration und persönliche Entwicklung des jungen Menschen zu fördern.

Die Aufgaben der Schul- und Hortbegleitung richten sich stets nach dem individuellen Bedarf und lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern:

1. Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten

  • Unterstützung bei der Mobilität und Orientierung, z. B. beim Raumwechsel oder auf dem Schulgelände
  • Begleitung bei der Einhaltung von Pausenzeiten und Unterstützung im allgemeinen Zeitmanagement
  • Hilfestellung beim An- und Auskleiden, etwa im Sportunterricht
  • Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, falls erforderlich
  • Hilfe beim Toilettengang und bei Hygienemaßnahmen


2. Unterstützung im schulischen Freizeitbereich

  • Begleitung in Pausen, inkl. Motivation zur Kontaktaufnahme mit Mitschüler*innen und Krisenintervention bei Konflikten
  • Unterstützung bei der Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften oder anderen außerunterrichtlichen Angeboten


3. Direkte Hilfen während des Unterrichts

  • Individuelle Ansprache und Motivation, um Konzentration und Lernbereitschaft zu fördern
  • Aufmerksamkeitslenkung und strukturierende Hilfe während der Aufgabenbearbeitung
  • Unterstützung beim Verständnis und der Einhaltung von Regeln
  • Begleitung bei Unterrichtsvorhaben wie Sport, Schwimmen, Ausflügen oder Klassenfahrten
  • Hilfe bei der Organisation und Nutzung von Arbeitsmaterialien
  • Förderung der sozialen Integration, z. B. durch Unterstützung beim Beziehungsaufbau innerhalb der Klassengemeinschaft
  • Motivation zur Kontaktaufnahme mit anderen Kindern und Unterstützung bei der Kommunikation
  • Förderung der Selbstständigkeit in schulischen Abläufen und alltäglichen Herausforderungen
  • Unterstützung bei der Bedürfnisäußerung, insbesondere gegenüber Lehrkräften und pädagogischem Personal
  • Begleitung in Krisensituationen, um Sicherheit zu geben und Risiken zu minimieren
  • Abbau von Barrieren und Berührungsängsten – sowohl beim begleiteten Schüler als auch im Umfeld
  • Förderung und Stärkung der Sozialkompetenz
  • Unterstützung beim Erhalt und der Umsetzung von Nachteilsausgleichen, z. B. bei Prüfungen oder Aufgabenstellungen
Die Schul- und Hortbegleitung arbeitet eng mit Lehrerinnen, Eltern, Therapeutinnen und anderen Beteiligten zusammen, um eine möglichst passgenaue, vertrauensvolle und förderliche Begleitung zu gewährleisten.

Wo wir noch helfen
Unsere Unterstützung geht über die direkte Begleitung im Schul- oder Hortalltag hinaus. Um eine verlässliche, qualitativ hochwertige und abgestimmte Hilfe sicherzustellen, übernehmen wir weitere wichtige Aufgaben im Hintergrund:

  • Langfristige Planung und Organisation der Einsätze
    Wir sorgen für eine kontinuierliche Begleitung – auch im Krankheits- oder Urlaubsfall – und übernehmen die Einsatzplanung sowie die Organisation von Vertretungen.
  • Koordination aller Beteiligten
    Wir stehen im engen Austausch mit Leistungsträgern, Eltern, Schulen, Therapeut*innen und weiteren Fachstellen, um die Begleitung optimal abzustimmen.
  • Fachlicher Beitrag zu Hilfeplangesprächen
    Unsere Praxiserfahrung fließt aktiv in die Hilfeplanung ein. So können Ziele realistisch, bedarfsorientiert und gemeinsam definiert werden.
  • Hospitationen bei Bedarf
    Zur besseren Einschätzung von Unterstützungsbedarfen oder zur Begleitung laufender Prozesse führen wir auf Wunsch Hospitationen durch.
  • Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeitenden
    Wir fördern die fachliche Weiterentwicklung unseres Teams durch regelmäßige Weiterbildungen und Qualifizierungsangebote.

So schaffen wir nicht nur Verlässlichkeit und Struktur, sondern auch eine fundierte Grundlage für individuelle Förderung, Entwicklung und Teilhabe.

Antrag und Finanzierung

In Brandenburg wird bei dem jeweiligen Landkreis ein Antrag bei dem Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gestellt (Sozialamt oder Jugendamt). Je nach Behinderung läuft der Antrag über § 53 i.V.m. § 54 SGB XII oder § 35a SGB VIII i.V.m. § 54 SGB XII