Hort- und Schulbegleitung - Für mehr Teilhabe im Bildungsalltag
Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, Teilhabe und persönliche Entwicklung – unabhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen. Unsere Hort- und Schulbegleitung unterstützt Kinder und Jugendliche dabei, ihren Schul- oder Hortalltag selbstbestimmt und möglichst eigenständig zu gestalten.
Wir begleiten Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf individuell – im Unterricht, in den Pausen, bei Ausflügen oder in der Hortbetreuung. Unser Ziel ist es, Barrieren abzubauen, Selbstständigkeit zu fördern und soziale Integration zu ermöglichen.
In enger Zusammenarbeit mit Eltern, Lehrkräften, Einrichtungen und Kostenträgern sorgen wir für eine passgenaue und verlässliche Begleitung – abgestimmt auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes.
Unsere Schul- und Hortbegleitung richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, die aufgrund einer Behinderung oder besonderen Beeinträchtigung im Schul- oder Freizeitalltag auf individuelle Unterstützung angewiesen sind.
Begleitet und unterstützt werden können junge Menschen mit:
• Körperbehinderung
• Geistiger Behinderung
• Seelischer Behinderung, z. B. im Rahmen des Asperger-Syndroms
• Sozial-emotionalen Auffälligkeiten oder psychischen Belastungen
• Mehrfachbehinderungen
• Ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
• Alltagsbeeinträchtigungen, etwa bei Dyskalkulie oder Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)
Die Hilfe richtet sich insbesondere an junge Menschen mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen oder Mehrfachbehinderung sowie an Personen mit einer seelischen oder sozial-emotionalen Beeinträchtigung im Sinne des § 53 Abs. 1 SGB XII und § 35a SGB VIII.
Voraussetzung für den Einsatz einer Schul- oder Hortbegleitung ist, dass der Unterstützungsbedarf so ausgeprägt ist, dass das Kind oder der*die Jugendliche ohne diese Hilfe nicht oder nur eingeschränkt am Schul- oder Gemeinschaftsleben teilhaben kann – sei es im Unterricht, in den Pausen, bei Freizeitaktivitäten oder in der Hortbetreuung.
Aufgaben einer Schul- und Hortbegleitung
Die Schul- und Hortbegleitung ist eine individuelle Hilfeform für Kinder und Jugendliche mit besonderem Unterstützungsbedarf im schulischen Alltag. Ziel ist es, die Teilhabe am Unterrichts- und Gemeinschaftsleben zu ermöglichen und dabei die Selbstständigkeit, soziale Integration und persönliche Entwicklung des jungen Menschen zu fördern.
Die Aufgaben der Schul- und Hortbegleitung richten sich stets nach dem individuellen Bedarf und lassen sich in drei zentrale Bereiche gliedern:
1. Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten
2. Unterstützung im schulischen Freizeitbereich
3. Direkte Hilfen während des Unterrichts
So schaffen wir nicht nur Verlässlichkeit und Struktur, sondern auch eine fundierte Grundlage für individuelle Förderung, Entwicklung und Teilhabe.
Antrag und Finanzierung
In Brandenburg wird bei dem jeweiligen Landkreis ein Antrag bei dem Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gestellt (Sozialamt oder Jugendamt). Je nach Behinderung läuft der Antrag über § 53 i.V.m. § 54 SGB XII oder § 35a SGB VIII i.V.m. § 54 SGB XII