Häusliche und stundenweise Kinderbetreuung – flexibel, entlastend und zuverlässig
Als anerkannter Anbieter niedrigschwelliger Betreuungsleistungen bietet REKIDS individuelle und alltagsnahe Unterstützung für Familien, die auf eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind – zeitlich flexibel, stundenweise oder im eigenen Zuhause.Unser Angebot richtet sich besonders an Familien mit:
- erhöhtem Betreuungsbedarf,
- Unterstützungsbedarf im Alltag,
- einem Kind mit Behinderung oder besonderen Anforderungen,
- oder wenn Eltern krankheits- oder termingebunden entlastet werden müssen.
Unsere Leistungen auf einen Blick:
- Stundenweise Kinderbetreuung im häuslichen Umfeld
- Begleitung bei Terminen oder Freizeitaktivitäten
- Individuelle Förderung und Spielangebote
- Entlastung pflegender oder alleinerziehender Eltern
Flexible Einsätze an Nachmittagen, Wochenenden oder in Randzeiten.
✅ Niedrigschwellig & unbürokratisch
Die Leistungen sind niedrigschwellig organisiert, das heißt: ohne komplizierte Hürden oder lange Wartezeiten. Die Betreuung kann privat bezahlt oder über bestimmte Pflege- und Unterstützungsleistungen finanziert werden, z. B. über die Verhinderungspflege oder Entlastungsleistungen (§45b SGB XI). Unsere geschulten Betreuungskräfte arbeiten einfühlsam, zuverlässig und kindgerecht – mit dem Ziel, Eltern spürbar zu entlasten und Kindern ein vertrautes Umfeld zu bieten.
✅ Wem steht die Leistung zu und wie wird sie abgerechnet?
Unsere häusliche und stundenweise Kinderbetreuung als niedrigschwellige Dienstleistung kann von vielen Familien in Anspruch genommen werden, insbesondere wenn:
- ein Kind mit Behinderung oder besonderem Förderbedarf in der Familie lebt,
- Elternteile erkrankt oder pflegebedürftig sind,
- alleinerziehende oder berufstätige Eltern eine flexible Entlastung benötigen,
- oder wenn vorübergehend keine reguläre Betreuung möglich ist (z. B. bei Schulausfall, KITA-Schließung, Notfällen).
✅ Wer hat Anspruch?
Diese Form der Betreuung ist insbesondere möglich für:
- Familien mit einem Pflegegrad bei einem Familienmitglied (z. B. Kind oder Elternteil),
- Familien mit einem anerkannten Entlastungsbedarf nach § 45b SGB XI (Entlastungsbetrag),
- Pflegebedürftige im häuslichen Umfeld, die Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) in Anspruch nehmen möchten,
- und alle, die eine privat finanzierte stundenweise Betreuung wünschen.
✅ Wie wird abgerechnet?
Je nach Situation kann die Betreuung auf verschiedene Arten finanziert oder abgerechnet werden:
Über die Pflegekasse:
- Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): monatlich 125 € (bei Pflegegrad 1 oder höher)
- Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI): bis zu 1.612 € pro Jahr
- Über öffentliche Kostenträger: z. B. im Rahmen von Hilfen zur Erziehung oder bei besonderem Förderbedarf
- Privat: flexible und direkte Abrechnung mit REKIDS ohne Antragstellung
Wir sind als Anbieter von niedrigschwelligen Betreuungsleistungen nach § 45a SGB XI anerkannt und können mit den Pflegekassen abrechnen.
Verhinderungspflege für Kinder und Jugendliche – Entlastung für pflegende Angehörige
Pflegen Sie Ihr Kind mit Behinderung oder besonderem Unterstützungsbedarf zu Hause? Dann haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI – eine wichtige Entlastungsleistung für pflegende Eltern und Angehörige.
✅ Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege greift dann, wenn die hauptsächlich pflegende Person – z. B. ein Elternteil – vorübergehend verhindert ist, etwa wegen:
- Krankheit,
- Terminen oder Erledigungen,
- einer dringend benötigten Auszeit.
In dieser Zeit übernimmt eine andere geeignete Person oder ein anerkannter Dienst – wie REKIDS – die Betreuung und Versorgung des Kindes.
✅ Für wen ist die Verhinderungspflege gedacht?
Die Leistung richtet sich an:
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- die einen Pflegegrad (1 bis 5) haben,
- und zu Hause gepflegt werden,
- wobei ein Elternteil oder eine nahestehende Person die Pflege hauptsächlich übernimmt.
✅ Wie funktioniert das mit REKIDS?
Als anerkannter Anbieter unterstützen wir Familien flexibel, stundenweise oder tageweise – genau so, wie es zu eurem Alltag passt. Unsere qualifizierten Betreuungskräfte sind erfahren im Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen.
✅ Finanzierung & Umfang
- Bis zu 1.612 € pro Jahr stehen für Verhinderungspflege zur Verfügung.
- Bei Kombination mit Kurzzeitpflege sind sogar bis zu 2.418 € möglich.
- Zusätzlich kann die Verhinderungspflege auch stundenweise genutzt werden – z. B. für Termine, Erholung oder kleine Auszeiten.
- Wichtig: Die Pflegeperson muss das Kind zuvor mindestens 6 Monate gepflegt haben.
✅ Wir unterstützen Sie dabei!
Wir von REKIDS beraten Sie gern zur Verhinderungspflege und helfen bei:
- der Antragstellung bei der Pflegekasse,
- der Planung individueller Betreuungszeiten,
- der Abrechnung mit der Pflegekasse.
Nehmen Sie sich Zeit zum Durchatmen – wir sind für Ihr Kind da.