Unsere Dienstleistungen im Überblick
Unsere Arbeit beginnt dann und dort, wann und wo Sie es von uns erwarten und wünschen. Bei Ihnen zu Hause, um Ihnen eine Stütze bei den morgentlichen Herausforderungen zu sein; an der Wohnungstür, um Ihren Schützling zur Schule oder in den Kindergarten zu begleiten; oder vor dem Bildungsobjekt um gemeinsam in der Einrichtung in den Tag zu starten.
Wir setzen es uns als oberstes Ziel die Selbstständigkeit des Kindes zu stärken und gleichzeitig die soziale Integration in den Klassen- oder Gruppenverband zu unterstützen. Darüber hinaus werden wir gemeinsam mit Ihnen individuelle Ziele in den Hilfeplangesprächen festlegen.
Kostenübernahme
In Brandenburg wird bei dem jeweiligen Landkreis ein Antrag bei dem Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gestellt (Sozialamt). Je nach Behinderung läuft der Antrag über § 53 i.V.m. § 54 SGB XII oder § 35a SGB VIII i.V.m. § 54 SGB XII.