Rekids: Inklusions- & Einzelfallhilfe
 


Schulbegleitung

Stärkung der Selbständigkeit

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung nehmen die Welt anders wahr und benötigen häufig, aufgrund ihrer besonderen Bedürfnisse, eine Unterstützung. Dabei sind unsere Ziele die soziale Integration, die größtmögliche Selbstständigkeit und Selbstbestimmung.

• Zielgruppen •

Unterstützt und begleitet werden können Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit …

  • Körperbehinderung und/oder
  • geistiger Behinderung
  • seelischer Behinderung, u.a. Asperger Syndrom
  • mit seelischer und sozial-emotionaler Störung
  • Mehrfachbehinderung
  • ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten
  • Hilfsbedürftigkeit im Alltag (Dyskalkulie und Lese- und Rechtschreibschwäche)

Die Hilfe richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit einer wesentlichen körperlichen, geistigen und/oder Mehrfachbehinderung im Sinne des § 53 (1) SGB XII und § 35a SGB VIII, die aufgrund ihrer Behinderung über wesentliche Teile des Schulalltags, in der Freizeit oder durchgängig einer individuellen Unterstützung oder Begleitung bedürfen.

• Aufgaben der Schulbegleitung •

Hilfe bei lebenspraktischen Tätigkeiten:

  • Für Mobilität oder Orientierung sorgen, z.B. innerhalb des Schulgrundstückes, Raumwechsel
  • Unterstützung bei der Einhaltung von Pausenzeiten, allgemeines Zeitmanagement
  • Ggf. Unterstützung beim An- und Auskleiden
  • Ggf. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
  • Ggf. Hilfe beim Toilettengang
  • Ggf. Hygienemaßnahmen

Unterstützung im schulischen Freizeitbereich:

  • Pausenbetreuung (Motivation der Kontaktaufnahme zu Mitschülern, Krisenintervention)
  • Hilfestellung bei der Arbeit in Arbeitsgemeinschaften

Direkte Hilfen während des Unterrichts:

  • Persönliche Ansprache und Motivation des Kindes
  • Aufmerksamkeitslenkung
  • Unterstützung in der Regelakzeptanz und des -verständnisses
  • Begleitung von Unterrichtsvorhaben, z.B. beim Schwimm- und Sportunterricht, bei Ausflügen und Klassenfahrten
  • Unterstützung bei der Verwendung und Organisation von Arbeitsmaterialien
  • Hilfe bei der sozialen Integration/ dem Beziehungsaufbau in der Gruppe
  • Motivation zur Kontaktaufnahme zu anderen Mitschülern und Unterstützung bei der Kommunikation 
  • Förderung zur Entwicklung der Selbstständigkeit
  • Förderung der Bedürfnisäußerung, vor allem gegenüber den Pädagogen des Teams
  • Begleitung in Krisensituationen – Sicherheit vermitteln, Gefahrenrisiko reduzieren
  • Abbau von Berührungsängsten und Barrieren des entsprechenden Schülers
  • Stärkung der Sozialkompetenz
  • Unterstützung beim Erhalt des Nachteilausgleichs
• Wo wir noch helfen •

Dafüber hinaus:

  • planen und organisieren wir die Begleitungseinsätze langfristig sowie auch im Vertretungsfall
  • koordinieren wir die Begleitung im Schnittfeld von Leistungsträgern, Eltern, Therapeuten und den Schulen
  • bringen wir unsere Erfahrungen in Gespräche über einen jeweiligen Hilfeplan ein
  • führen wir bei Bedarf Hospitationen durch
  • geben wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit, an Weiterbildungen teilzunehmen
  • wird eine Qualitätssicherung nach dem Qualitätsmanagement-Handbuch (QMH) in einem angemessenen Rahmen gewährleistet

• Antrag und Finanzierung •

In Brandenburg wird bei dem jeweiligen Landkreis ein Antrag bei dem Bereich Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche gestellt (Sozialamt oder Jugendamt). Je nach Behinderung läuft der Antrag über § 53 i.V.m. § 54 SGB XII oder § 35a SGB VIII i.V.m. § 54 SGB XII