Wie beantrage ich eine Kita- oder Schulbegleitung?
Anspruchsvoraussetzungen
Ob ein Kind Anspruch auf eine Kita-, Hort- oder Schulbegleitung hat, regelt das Sozialgesetzbuch (SGB) im Rahmen der Eingliederungshilfe. Dabei kommt es auf die Art der Beeinträchtigung an:
• Bei seelischer Beeinträchtigung (z. B. ADHS, Angststörung, Autismus) erfolgt die Antragstellung beim Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises gemäß § 35a SGB VIII.
Wichtig: Eine ärztliche Stellungnahme oder ein fachärztliches Gutachten muss die Beeinträchtigung sowie den Unterstützungsbedarf belegen. Gegebenenfalls fordert das Amt ein amtsärztliches Gutachten an.
Antragstellung
Ein Antrag kann formlos gestellt werden – das heißt: Ein einfaches Schreiben reicht zunächst aus. Dieses sollte enthalten:
• Eine Beschreibung der Beeinträchtigung
• Eine Begründung, warum eine Begleitung im Schul- oder Kita-Alltag notwendig ist
Zusätzlich einzureichen sind:
• Fachärztliches Gutachten bzw. Diagnose
• Stellungnahme oder Beurteilung der Schule/Kita (z. B. Förderbedarf, besondere Herausforderungen)
• Aktueller Stundenplan bzw. Betreuungszeiten
• Ggf. Entwicklungsberichte oder Stellungnahmen von Therapeuten
Hinweis: Nach § 36 SGB VIII haben Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht hinsichtlich des Anbieters (Trägers) der Schulbegleitung. Geben Sie daher im Antrag an, welchen Anbieter Sie bevorzugen.
Ablauf, Fristen und Bescheid
Zuständigkeitsprüfung: Das Jugend- oder Sozialamt muss innerhalb von zwei Wochen nach Antragseingang klären, ob es für die Bearbeitung zuständig ist.
Begutachtung: Falls kein aktuelles Gutachten vorliegt, kann ein weiteres gefordert werden. Die Entscheidung muss dann innerhalb von zwei Wochen nach Vorliegen des Gutachtens getroffen werden.
Bewilligungsbescheid: Bei positivem Bescheid erhalten Sie eine schriftliche Zusage, in der u. a. geregelt ist:
• Umfang der bewilligten Stunden
• Aufgaben und Einsatzbereich der Begleitung
• Erforderliche Qualifikation der Fachkraft
Wie geht es nach der Bewilligung weiter?
Nach dem Prinzip des sozialrechtlichen Leistungsdreiecks wählen die Eltern gemeinsam mit dem zuständigen Amt einen passenden Träger aus. Die Kosten übernimmt das Amt direkt – Sie müssen keine Vorauszahlung leisten.
Tipp: Beispielhafte Formulierungen und eine Checkliste für die Antragstellung stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.